Tattoo Entfernung

mit PICOPLUS

Tipp: Wundverband nach Tattoobehandlung

Um die Haut nach einer Tattoobehandlung zu schützen und eine optimale und schnellere Wundheilung zu gewährleisten, muss ein Wundverband angelegt werden. Er schützt die empfindliche Region. Es ist auch von Vorteil, die Stelle danach weiter zu kühlen. Die Dusche sollte mit Vorsicht benutzt werden, die behandelte Fläche gut gepflegt werden. In einem YouTube-Film zeigt die erfahrene Laserspezialisten Dr. med. Kirsten Kramer in ihrer Praxis, wie ein Wundverband angelegt werden sollte und was alles benötigt wird.

Im Überblick: Was man für den Wundverband alles benötigt

Gleich nach dem Lasertermin sollte man sich

  • Cicalfate Wundcreme,
  • Oleo-Tüll,
  • Mullkompressen und
  • Fixomull Stretch besorgen.

Bei Bedarf und auf Rezept kommt in Einzelfällen noch Diprogenta Creme zum Einsatz. Sie wirkt entzündungshemmend, juckreizstillend und gefäßverengend, als auch antibakteriell. Der in der Praxis angelegte Verband kann bis zum nächsten Tag „getragen“ werden. Danach sollte er täglich gewechselt und die behandelte Stelle wie im Video beschrieben versorgt werden. Zuerst Cicalfate Wundcreme auftragen, darüber Oleo-Tüll um ein Verkleben zu verhindern. Das ganze mit Mullkompressen abdecken und mit Fixomull Stretch transparent abkleben/fixieren.

Achtung: Die gelaserte Stelle muss bis zur Abheilung mit einem Wundverband abgedeckt werden, um eine optimale und schnellere Wundheilung zu gewährleisten!

Vertrauen Sie nur ausgebildeten Dermatologen, wenn Sie sich mit einem Laser behandeln lassen. Kompetenz, Erfahrung und eine fundierte Ausbildung an den unterschiedlichen Lasersystemen ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung.

Auszug aus einer Stellungnahme des BVDD e.V. (Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V.)

„… Die Deutsche Strahlenschutzkommission fordert gesetzliche Regelungen, die sicherstellen sollen, dass die Laseranwendung auf die menschliche Haut ausschließlich durch einen speziell dafür ausgebildeten Arzt erfolgt, denn nur er kann die Indikation zur Laseranwendung an der menschlichen Haut stellen. Nur er hat die Möglichkeit zur weiteren Abklärung und Diagnostik. Hierfür waren folgende Überlegungen entscheidend:

Schon seit Jahren werden unterschiedliche Lasersysteme eingesetzt, um Veränderungen in der Haut zu behandeln. Dahinter steht die Vorstellung, dass das Laserlicht ins Gewebe eindringt und dort selektiv in den Blutgefäßen durch Hämoglobin absorbiert wird. Die Energie des absorbierten Lichts wird in Hitze umgewandelt, wodurch die störenden Blutgefäße aufgeheizt und thermisch zerstört werden. Schwierigkeiten können sich bei der Eindringtiefe des Lichts ins Gewebe ergeben. Auch ist zuvor die auf den Patienten angepasste Induvidualdosis zu ermitteln. Es sollte daher vor jeder Therapiesitzung eine einfache Dosisbestimmung im entsprechenden Hautareal vorgenommen werden. Die häufigsten Komplikationen bei der Anwendung von Laser – und auch IPL-Systemen – sind die Hyper- und Hypopigmentierung sowie Verbrennung durch starke Erhitzung der Epidermis mit Rötung, Krusten- und Blasenbildung bis zu verbleibenden Narben.

Der Einsatz eines Lasers erfordert aber nicht nur eine ordnungsgemäße fachgerechte ärztliche Therapie, sondern vor allem auch eine fachkundige Diagnose. Wird bspw. ein Laser eingesetzt, ohne dass zuvor genau diagnostisch ermittelt worden ist, ob und ggf. welches Krankheitsbild vorliegt und welche Behandlung daher erforderlich ist, kann der fehlerhafte Einsatz eines Lasergerätes zu erheblichen Folgeschäden führen.

Bezeichnend ist, dass Ärzte in ihrer Praxis die Diagnose persönlich erbringen müssen und dass auch der Einsatz des Lasergerätes nicht an nichtärztliche Mitarbeiter delegiert werden darf (Gerst DÄ Heft 41/2008, S. C1791 u. Bekanntmachungen der GÄK und KBV in DÄ Heft 41 S. C1817 ff.). Wenn selbst entsprechend qualifizierte und auch ärztlich überwachte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der ärztlichen Praxis von der Anwendung eines Laser ausgeschlossen sind, um wieviel mehr gilt dies für medizinische Laien!

3. Einsatz von Laser zur Tattooentfernung

Tattoos stellen gezielt vorgenommene Hautveränderungen in unterschiedlicher Hauttiefe dar. Zur Entfernung eines Tattoos kann ein Laser eingesetzt werden. Tätowierungspigmete werden zersprengt.

Wird ein Laser zur Tattooentfernung eingesetzt, dann reicht es nicht aus, dass nur festgestellt wird, dass ein Tattoo vorhanden ist und durch Laserstrahlen entfernt werden soll, sondern in den Tattoos können sich bösartige Hautveränderungen befinden, wie z. B. Melanome. Differenzialdiagnostisch nicht erfasste bösartige Hautveränderungen können sich unter der Laserbehandlung negativ entwickeln und ggf. sogar zu Metastasen führen. Unabhängig davon kann ein nicht diagnostisch vorbereiteter Lasereingriff zu der Verschleppung einer Melanomdiagnose führen.

Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass durch die Zersprengung der Tätowierungspigmente und deren Abtrangsport durch die Lymphwege sich die Tätowierungspigmente in die Lymphknoten verteilen.

Hinzu kommen die bereits oben beschriebenen, beim Einsatz von Laserstrahlen grundsätzlich bestehenden Risiken.

Gerade auch bei der Tattooentfernung setzt somit der Einsatz von Laser fachärztliche Kenntnisse voraus und zwar sowohl bei der Diagnose als auch der Therapie.“

Quelle: www.bvdd.de

 

 

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