Tattoo Entfernung

mit PICOPLUS

Tattoo und Job

Tattoos am Arbeitsplatz? Was ist erlaubt?

Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Das zeigen viele durch ihr Äußeres, durch Kleidung, Tattoos oder Piercings. Was aber privat Geschmackssache ist, kann am Arbeitsplatz möglicherweise zum Problem werden, denn der Arbeitgeber kann unter Umständen Körperschmuck und Tattoos am Arbeitsplatz verbieten bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu aufzufordern, Tätowierungen durch Kleidung oder Make-up zu verdecken. Es müssen dafür aber nachvollziehbare Gründe vorliegen, etwa wenn im Kundenkontakt ein gewisses Erscheinungsbild üblich ist. Das ist etwa bei Flugbegleitern, Bankangestellten oder Beamten der Fall. Weiterer Grund: Wenn die Bedeutung des Tattoos in klarem Widerspruch zum Unternehmen steht, kann eine Bewerberin oder ein Bewerber abgelehnt werden. Natürlich – und das möchten wir hier noch einmal betonen – es ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Tattoos am Arbeitsplatz – es kommt auf die Umstände an

Das zeigt sich auch in der juristischen Bewertung. So wurde in Berlin ein Polzeianwärter aufgrund seines sexistischen Tattoos abgelehnt (Artikel im Tagesspiegel), in NRW allerdings war ein Löwenkopfmotiv kein Grund für eine Ablehnung (Artikel in der WAZ). In Bayern wiederum scheiterte ein Polizist mit seinem Wunsch, sich „Aloha“ sichtbar auf seinen Unterarm zu tätowieren, höchstrichterlich.

„Bayerische Polizeivollzugsbeamte dürfen sich nicht sichtbar an Unterarm, Händen, Kopf oder Hals tätowieren lassen, so das Gericht. Das Verbot ergebe sich aus dem Beamtengesetz des Freistaates.“

Wie auf merkur.de ausgeführt wird, besagt Artikel 75 des Bayerischen Beamtengesetzes, dass die oberste Dienstbehörde Entscheidungen über „nicht sofort ablegbare Erscheinungsmerkmale“ – dazu zählen auch Tattoos – treffen dürfe (Artikel merkur.de). Insofern müssen sich Bayerische Beamte der Entscheidung unterordnen.

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